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Häufig gestellte Fragen

In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zu allen wichtigen Aspekten des Deutschlandstipendiums. Weitere spezifische Fragen, die für Fördernde sowie für Studierende und Hochschulen relevant sind, werden in den jeweiligen Rubriken beantwortet.

Allgemein

Welche Ziele verfolgt das Deutschlandstipendium?

Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honorieren, das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung stärken und letztlich damit zu einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beitragen. Ehemalige Hochschulabsolventinnen und –absolventen und sonstige Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen oder Stiftungen und Vereine sollen angeregt werden, talentierte Studierende mit ihrem Beitrag zu fördern.

Welche Vorteile bringt das Deutschlandstipendium?

Das Deutschlandstipendium setzt Anreize für Spitzenleistungen, auf die unser Land im globalen Wettbewerb angewiesen ist, und trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei. Es trägt zur Profilbildung der Hochschulen bei und stärkt das Miteinander auch im regionalen Umfeld: Bund, Fördernde und Hochschulen unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entfaltung ihrer Talente und ermöglichen ihnen, sich voll auf ihr Studium zu konzentrieren. So entstehen auch vor Ort starke Netzwerke, von denen der gesamte Wissenschaftsstandort Deutschland profitiert.

Wie erfolgreich ist das Deutschlandstipendium?

Das 2011 eingeführte Deutschlandstipendium ist aus der deutschen Hochschullandschaft nicht mehr wegzudenken. Allein 2021 wurden rund 29.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert. Dazu haben rund 8.370 Fördernde beigetragen.

Wie lange wird das Programm vom Bund finanziert?

Das Deutschlandstipendium ist im Stipendienprogramm-Gesetz verankert. Es ist ohne zeitliche Befristung eingeführt worden. Hochschulen, die private Stipendienmittel einwerben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Kofinanzierung.

Wer wird gefördert?

Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählt neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.
Die Begleitforschung zum Deutschlandstipendium hat ergeben, dass die Struktur der Deutschlandstipendiatinnen und –stipendiaten weitestgehend die Sozialstruktur der Studierenden in Deutschland widerspiegelt. Eine Ausnahme bilden die Studierenden mit Migrationshintergrund: Sie werden mit 28 Prozent (gegenüber einem Anteil von 20 Prozent an allen Studierenden) überdurchschnittlich gefördert.

Wie hoch ist die Förderung und wer bezahlt sie?

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgezahlt. Die Förderung wird einkommensunabhängig vergeben und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Die Förderdauer soll mindestens zwei Semester betragen.

Kann das Deutschlandstipendium neben dem BAföG bezogen werden?

Ja, das Deutschlandstipendium ist eine Ergänzung zum BAföG. Das BAföG als Instrument der Breitenförderung ist darauf ausgelegt, möglichst vielen Menschen die Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Das Deutschlandstipendium fördert gezielt besonders begabte Studierende. Stipendiatinnen und Stipendiaten können beide Fördermaßnahmen ohne Einschränkungen miteinander kombinieren.

Wie viele Deutschlandstipendien können vergeben werden?

Die Höchstförderquote pro Hochschule wird Schritt für Schritt angehoben. Seit August 2013 können Hochschulen bis zu 1,5 Prozent ihrer Studierenden mit einem Deutschlandstipendium fördern. Darüber hinaus können bis zu 8 Prozent der Studierenden einer Hochschule ein Stipendium erhalten, wenn im jeweiligen Bundesland andere Hochschulen ihr Kontingent nicht ausgeschöpft haben. Mehr dazu finden Sie hier.

Wie werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt?

Die Auswahlverfahren werden im Einzelnen durch die Hochschulen festgelegt und bekanntgemacht. Die  Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Die Hochschulen treffen die Auswahlentscheidungen. Für einen Teil der Stipendien können Fördernde eine verbindliche Festlegung zum Studienfach treffen. Vertreter der privaten Mittelgeber können mit beratender Funktion in Auswahlgremien berufen werden.

Was leisten private Förderinnen und Förderer?

Die privaten Fördernde ermöglichen, dass der Stipendiatin oder dem Stipendiaten mindestens ein Jahr lang monatlich 300 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Förderin oder der Förderer trägt davon die Hälfte, also 150 Euro im Monat, die andere Hälfte zahlt der Bund. Ein Stipendium kann sich dabei aus Mitteln mehrerer Stifter zusammensetzen. Die Stifter können außerdem zusätzliche Förderangebote machen, zum Beispiel Praktika, Weiterbildungs- oder Informationsveranstaltungen.

Wie beteiligt sich der Bund?

Sobald private Mittel von 150 Euro monatlich  zur Verfügung stehen, übernimmt der Bund die andere Hälfte des Stipendiums. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Hochschulen bei der Einwerbung der Mittel durch eine Pauschale in Höhe von 7 Prozent  der maximal einwerbbaren Mittel.

Wie beteiligen sich die Hochschulen?

Die Hochschulen übernehmen die zentrale Vermittlerrolle beim Deutschlandstipendium. Sie sprechen potenzielle Fördernde an, wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und organisieren die Förderung. Sie konkretisieren gegebenenfalls auch die Vorgaben für die Auswahlverfahren und die Kriterien für die Vergabe der Stipendien.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen fußt das Deutschlandstipendium?

Auf dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG), das 2010 in Kraft getreten ist. Die Gesetzestexte und die ausführenden Verordnungen können hier eingesehen und heruntergeladen werden.